Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Eilverfahren einen Antrag abgelehnt, mit dem die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden sollte. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht allerdings noch aus.

Fehlende Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen

Angesichts der „sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich das Gericht gegen das Aussetzen der Regelung. Die Richterinnen und Richter merkten allerdings kritisch an, dass es im Gesetz keine genaueren Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen gebe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Informationen auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rd. 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.
Rechtssicherheit und Handlungsklarheit wichtig

Am 10. Dezember hatten Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Betroffene müssen dem Gesetz zufolge bis 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das jeweilige Gesundheitsamt informieren, das dann den Fall untersucht.

Unterdessen hat der Deutsche Pflegerat (DPR) betont, dass die Entscheidungskriterien für die einrichtungsbezogene Impfpflicht Rechtssicherheit und Handlungsklarheit sein müssen und nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.
„Verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht

In den noch verbleibenden Wochen müsse die Möglichkeit der Abwägung zwischen Betretungsverboten und Versorgungsgefährdung diskutiert werden, forderte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag. Es passe nicht, die bereits überlasteten Gesundheitsämter in den Ländern mit der schwierigen, aber nötigen schnellen Beurteilung des weiteren Vorgehens von nicht geimpftem Personal der betroffenen Einrichtungen zu beauftragen, ohne hierfür ausreichend gesetzliche Beurteilungskriterien definiert zu haben.

Eine „verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht greife allerdings insgesamt zu kurz. Als „resignierend und fatales Zeichen für die Profession Pflege“ wertete Vogler, „wenn es nur bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibt und die allgemeine Impfpflicht politisch nicht mehr zur Bekämpfung der Pandemie aufgegriffen wird“.
Unverständnis aus der Profession Pflege

Infektionen, die im öffentlichen Raum nach wie vor überall passierten, seien nicht mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufzufangen. Das sei das falsche Signal an die Gesellschaft.

„Die Profession Pflege eignet sich weder für ein Bund-Länder-Gerangel, noch sollte sie parteipolitischer Spielball sein. Die Profession hat hierfür keinerlei Verständnis!“

Die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht in seinem Bundesland zunächst nicht umzusetzen, hatte in dieser Woche noch einmal für heftige Diskussionen zu diesem Thema gesorgt.

 

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-ab